Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine ärztliche Diagnose, Beratung oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Ratgeber · Erwachsene
Unterstützte Kommunikationbei Beatmung und Tracheostoma
Mit einer Trachealkanüle oder bei Beatmung fehlt oft die Stimme, obwohl der Kopf klar ist und das Bedürfnis, sich mitzuteilen, groß. Unterstützte Kommunikation, kurz UK, hilft, Wünsche, Schmerzen und Fragen auszudrücken, in der Klinik, in der Intensivpflege und zu Hause.

Warum fehlt mit Trachealkanüle oft die Stimme?
Bei einem Tracheostoma wird über einen kleinen Schnitt am Hals eine Kanüle in die Luftröhre gesetzt. Die Atemluft strömt dann nicht mehr durch den Kehlkopf, wo die Stimme entsteht. Bei vielen Menschen mit Kanüle oder maschineller Beatmung ist Sprechen deshalb gar nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Mit bestimmten Kanülen und einem Sprechventil kann manchmal wieder gesprochen werden. Ob das möglich ist, entscheidet das ärztliche Team. Oft kommen weitere Einschränkungen hinzu, etwa Muskelschwäche, Erschöpfung oder eine zugrunde liegende Erkrankung wie ALS.
Ohne Stimme in einer Klinik oder Pflegesituation zu sein, ist für viele Menschen eine große Belastung. UK sorgt dafür, dass Bedürfnisse nicht erraten werden müssen.
Hilfsmittel
Welche Kommunikationshilfen kommen in Frage?
Buchstaben- und Bildtafeln
Tafeln mit Buchstaben, häufigen Bedürfnissen und Körperbildern zum Zeigen von Schmerzen sind sofort einsetzbar, auch auf der Intensivstation.
Talker mit Tastatur
Wer die Hände bewegen kann, schreibt auf einem Talker oder Tablet, das den Text laut ausspricht. Gespeicherte Sätze für die Pflege sparen Kraft.
Augensteuerung
Wenn die Hände zu schwach sind, wird der Talker mit den Augen bedient. Das ermöglicht eigenständige Kommunikation auch bei sehr wenig Bewegung.
Rufsysteme und Taster
Ein Taster, der eine Nachricht abspielt oder die Pflege ruft, gibt Sicherheit, gerade nachts.
Kommunikation in der Intensivpflege
Viele Menschen mit Beatmung leben in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft oder werden zu Hause von einem Pflegedienst betreut. Hier ist es besonders wichtig, dass alle Pflegekräfte die Kommunikationshilfe kennen und bedienen können, auch bei Schichtwechsel oder neuen Mitarbeitenden.
Wir weisen deshalb nicht nur die betroffene Person ein, sondern auch das Pflegeteam und die Angehörigen. Auf Wunsch erstellen wir eine kurze Anleitung, die am Bett oder Rollstuhl hängt. So bleibt die Kommunikation auch dann zuverlässig, wenn wechselnde Menschen im Einsatz sind.
Beispiel aus dem Alltag
Wie Frau L. ihrem Pflegeteam wieder sagen kann, was sie braucht
Frau L. ist 63 Jahre alt und wird nach einer schweren Lungenerkrankung dauerhaft beatmet. Sie lebt in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft. Sprechen ist nicht möglich, ihre Hände sind sehr schwach.
Zunächst verständigte sie sich über eine Buchstabentafel, was für sie und die Pflegekräfte sehr anstrengend war. Nach der Erprobung bekam sie einen Talker mit Augensteuerung und Seiten für Pflege, Schmerzen und Wünsche.
Heute sagt Frau L. selbst, wenn sie abgesaugt werden möchte, wann sie Schmerzen hat und welche Musik sie hören will. Ihre Kinder bekommen regelmäßig Nachrichten von ihr.
Typisches, zusammengefasstes Beispiel. Namen und Details sind frei gewählt.
Tipps für Angehörige und Pflegende
- Sofort eine Tafel bereitstellen: Auch wenn ein Talker beantragt ist, sollte vom ersten Tag an eine einfache Tafel da sein.
- Ja-Nein-Zeichen vereinbaren: Ein eindeutiges Zeichen hilft in jeder Situation.
- Schmerzen gezielt abfragen: Ein Körperbild auf der Tafel macht es leichter, Schmerzen zu zeigen.
- Alle Schichten einweisen: Die Kommunikationshilfe hilft nur, wenn jede Pflegekraft sie kennt.
- Sprechventil ärztlich prüfen lassen: Fragen Sie das Behandlungsteam, ob ein Sprechventil möglich ist.
So begleiten wir Sie
- Erstberatung: kostenlos am Telefon, wir klären Ihre Situation und Ihre Fragen.
- Erprobung: bei Ihnen zu Hause, in der Klinik, Reha oder Pflegeeinrichtung.
- Antrag: Wir stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse und begleiten Sie bis zur Entscheidung.
- Einweisung: für Sie, Ihre Angehörigen und Ihr Pflegeteam.
- Nachsorge: Anpassungen, Schulungen und persönliche Ansprechpartner, solange Sie uns brauchen.
Wer bezahlt die Kommunikationshilfe?
Talker und Augensteuerung sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Wenn sich die betroffene Person nicht ausreichend über Lautsprache verständigen kann, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Wir übernehmen Erprobung, Kostenvoranschlag und Antrag bei der Krankenkasse und begleiten Sie, bis die Entscheidung da ist. Die Einweisung des Pflegeteams gehört für uns selbstverständlich dazu.
Sie suchen eine Lösung für die Intensivpflege?
In einem kostenlosen Telefongespräch besprechen wir die Situation und die nächsten Schritte.
Beratungstermin buchen →Fragen & Antworten
Häufige Fragen
Manchmal, mit einem Sprechventil und einer passenden Kanüle. Ob das möglich ist, entscheidet das ärztliche Team.
Eine Buchstaben- oder Bildtafel. Sie funktioniert ohne Technik und sollte vom ersten Tag an verfügbar sein.
Ja. Wir erproben und beraten vor Ort, aus Berlin heraus deutschlandweit.
Ja. Wir weisen Pflegekräfte und Angehörige ein und erstellen auf Wunsch eine kurze Anleitung.
Viele Systeme können mit einem Rufsystem verbunden werden. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.
In der Regel ja, die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 10 Euro. Eine Befreiung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.