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Talker beantragen

Talker für Erwachsene beantragen:Der Weg zur Kommunikationshilfe

Wenn das Sprechen schwerfällt oder nicht mehr möglich ist, kann eine Kommunikationshilfe die eigene Stimme ersetzen. Die Krankenkasse übernimmt dafür in der Regel die Kosten.
Wir begleiten Betroffene, Angehörige und Einrichtungen durch den gesamten Antrag.

Präqualifiziert nach § 126 SGB V für Produktgruppe 16 (Kommunikationshilfen)

Wer hat Anspruch?

Kommunikationshilfen sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Anspruch hat, wer sich über Lautsprache nicht mehr ausreichend verständigen kann, zum Beispiel bei Aphasie, Sprechapraxie oder Dysarthrie nach einem Schlaganfall, bei ALS, MS, Parkinson oder Demenz sowie bei Beatmung oder Tracheostoma. Alter und Pflegegrad spielen keine Rolle.

Bei fortschreitenden Erkrankungen früh
beantragen.

Bei Erkrankungen wie ALS lohnt es sich, den Antrag zu stellen, solange das Sprechen noch möglich ist. So bleibt Zeit, das Gerät in Ruhe kennenzulernen und einzurichten, bevor es täglich gebraucht wird.

Ablauf

So läuft die Beantragung ab

  1. Telefonische Erstberatung

    Kostenlos und telefonisch klären wir Ihre Fragen und ob eine Kommunikationshilfe in Ihrer Situation sinnvoll ist.

  2. Erprobung

    Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in die Klinik oder in die Einrichtung. Dort testen wir gemeinsam, welches System am besten für Sie passt. Im Anschluss verfassen wir unseren Erprobungsbericht.

  3. Rezept und Antrag

    Mit dem Bericht stellt Ihre Hausärztin oder Ihr Neurologe das Rezept aus. Zusätzlich wird eine fachliche Stellungnahme gebraucht.
    Liegen alle Dokumente vor, stellen wir den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

  4. Auslieferung und Einweisung

    Wir bringen die Kommunikationshilfe nach Hause, in die Einrichtung oder Praxis und weisen alle ein, die im Alltag unterstützen.

  5. Nachsorge

    Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, bis das Hilfsmittel wirklich im Alltag integriert ist.
    Auch darüber hinaus sind wir bei Fragen oder Problemen immer für Sie da.

Welche Unterlagen sind nötig?

  • Ärztliche Verordnung (Rezept) im Original
  • Fachliche Stellungnahme (von Logopädie, Ergotherapie, Pflegepersonal etc.)
  • Erprobungsbericht (von uns)
  • Unterschriebenes Erprobungsprotokoll
  • Aufklärungsbogen und Schweigepflichtsentbindung

Kann die betroffene Person nicht selbst unterschreiben, übernimmt das die bevollmächtigte Person oder die rechtliche Betreuung.

Fristen der Krankenkasse

Je nach medizinischem Zweck der Kommunikationshilfe muss die Krankenkasse innerhalb von drei bis fünf Wochen (nach SGB V) oder spätestens innerhalb von zwei Monaten (nach SGB IX) über den Kostenvoranschlag entscheiden. Verstreicht diese Frist ohne schriftliche Zwischennachricht der Kasse, tritt eine sogenannte Genehmigungsfiktion in Kraft.

Kosten und Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung von höchstens 10 Euro, sofern sie nicht davon befreit sind.
Bei privaten Krankenversicherungen gilt Ihr Tarif.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie mit der fachlichen Begründung.

Erfahrung

So hat es bei anderen geklappt.

„Tolle Einweisung beim Erhalt der Kommunikationshilfe. Eine große Hilfe und ideal zum Üben. Sehr schnelle Rückmeldung bei Rückfragen, sehr netter Kontakt. Superschnelle Arbeit und sehr zuverlässig.“
Draxxa 7t2Google-Rezension · September 2026
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Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ja. Sie können den gesamten Ablauf für Ihren Angehörigen begleiten. Unterschriften leistet die betroffene Person selbst oder ihre bevollmächtigte Vertretung.

Ja, wir kommen dorthin, wo die Person lebt oder behandelt wird.

Talker lassen sich auch anders steuern, zum Beispiel mit den Augen oder über Taster.

Die Hausärztin, der Hausarzt oder eine Fachärztin, etwa für Neurologie.