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Talker beantragen

Talker für Kinder beantragen:So kommt euer Kind zu seiner Kommunikationshilfe

Eine Kommunikationshilfe gibt Kindern eine Stimme, die nicht oder nur schwer sprechen können. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Wir begleiten euch durch den gesamten Antrag – von der Erstberatung bis zur Nachsorge.

Präqualifiziert nach § 126 SGB V für Produktgruppe 16 (Kommunikationshilfen)

Wer hat Anspruch auf einen Talker?

Ein Talker ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Anspruch besteht, wenn sich euer Kind über Lautsprache nicht ausreichend verständigen kann und die Kommunikationshilfe das ausgleicht. Das gilt unabhängig von der Diagnose. Ein Mindestalter oder ein Pflegegrad ist nicht nötig.

Ablauf

So läuft die Beantragung ab

  1. Telefonische Erstberatung

    Kostenlos und telefonisch klären wir eure Fragen und ob Unterstützte Kommunikation für euer Kind sinnvoll ist. Danach vereinbaren wir einen Termin zur Erprobung.

  2. Erprobung

    Vor Ort probiert eine unserer Fachkräfte gemeinsam mit eurem Kind verschiedene Geräte und Sprachprogramme aus, ganz unverbindlich. So zeigt sich, welche Kommunikationshilfe wirklich passt. Im Anschluss verfassen wir unseren Erprobungsbericht.

  3. Rezept und Antrag

    Mit dem Bericht geht ihr zu eurer Ärztin oder eurem Arzt. Für den Antrag brauchen wir das Rezept im Original und eine fachliche Stellungnahme.
    Sobald alles vorliegt, stellen wir den Antrag bei eurer Krankenkasse.

  4. Auslieferung und Einweisung

    Nach der Bewilligung bringen wir die Kommunikationshilfe nach Hause oder in die Praxis und weisen euch in alle Funktionen ein.

  5. Nachsorge

    Wir bleiben dran, bis das Hilfsmittel wirklich im Alltag integriert ist.
    Auch darüber hinaus sind wir bei Fragen oder Problemen immer für euch da, zum Beispiel mit unseren logopädischen Intensivwochen in Berlin.

Diese Unterlagen werden gebraucht

  • Ärztliche Verordnung (Rezept) im Original
  • Fachliche Stellungnahme (von Logopädie, Ergotherapie, Kita, Schule etc.)
  • Erprobungsbericht (von uns)
  • Unterschriebenes Erprobungsprotokoll
  • Aufklärungsbogen und Schweigepflichtsentbindung

Das Protokoll und die Formulare unterschreibt ihr bequem digital.

Wie lange dauert es?

Je nach medizinischem Zweck der Kommunikationshilfe muss die Krankenkasse innerhalb von drei bis fünf Wochen (nach SGB V) oder spätestens innerhalb von zwei Monaten (nach SGB IX) über den Kostenvoranschlag entscheiden. Verstreicht diese Frist ohne schriftliche Zwischennachricht der Kasse, tritt eine sogenannte Genehmigungsfiktion in Kraft. Am meisten Zeit geht erfahrungsgemäß verloren, bevor der Antrag überhaupt gestellt ist: Je schneller Rezept und Stellungnahme da sind, desto schneller hat euer Kind sein Gerät.

Was kostet ein Talker?

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt bei gesetzlichen Krankenkassen keine Zuzahlung an.
Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Kostenübernahme nach eurem Tarif.

Und wenn die Krankenkasse ablehnt?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Ihr könnt innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir unterstützen euch dabei mit der fachlichen Begründung.

Erfahrung

So hat es bei anderen geklappt.

„Super Hilfsmittelversorger. Wir waren mit vielen Firmen in Kontakt aber das Team von Kinder UK hat uns nachhaltig beeindruckt und auch die schnellste Versorgung für unseren Kleinen geliefert. Besonders toll war die Nachsorge. Wir wurden nicht alleine gelassen mit unserem Gerät und die persönliche Betreuung war wirklich einmalig. Kann ich nur uneingeschränkt weiterempfehlen.“
A. Mey.Google-Rezension · September 2026
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Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Nein. Die Erprobung ist Voraussetzung für den Antrag. Sie zeigt, welche Kommunikationshilfe am besten zu deinem Kind passt.

Die Kinderärztin, der Kinderarzt oder eine Fachärztin, zum Beispiel im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ).

Es gibt kein Mindestalter. Schon Kleinkinder können mit einer Kommunikationshilfe starten.

Nein. Ein Talker ist keine letzte Stufe, sondern kann von Anfang eingesetzt werden. Beispielsweise neben Gebärden und Bildkarten.